Allgemeine Geschäftsbedingungen / Bezugsbedingungen

1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig im Verlag eingegangen ist.

2. Die Bestellung kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich bei der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH, Verlag der Frankfurter Rundschau, Karl-Gerold-Platz 1,  D-60594 Frankfurt am Main, widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

3. Mit Wirksamkeit des Kaufvertrages sind Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

4. Der Bezugspreis ist im Voraus zu entrichten. Ein Direktinkasso ist nicht möglich.

5. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Zur Bekanntmachung einer Bezugspreiserhöhung genügt die einmalige Veröffentlichung der neuen Bezugspreise in der Frankfurter Rundschau.

6. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements werden Terminvorgaben berücksichtigt.

7. Abbestellungen sind nur schriftlich ( Post/Telefax) und zum Monatsletzten möglich. Sie müssen bis zum letzten Kalendertag des Vormonats,an welchem die Kündigung wirksam werden soll, im Verlag eingegangen sein. Verspätet eingegangene Kündigungen können erst zum darauffolgenden Monatsende berücksichtigt werden. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. Abbestellungen von vergünstigten Aktionsabonnements sind nur zum Ende des Aktionslieferzeitraums möglich.

8. Die termingerechte Bearbeitung von Bezugs- oder Zahlartänderungen ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 7 Tage vorher im Verlag eingegangen ist. Bei Abonnements mit Laufzeitverpflichtung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um den Zeitraum der Bezugsunterbrechung. Für Bezugsunterbrechungen werden Gutschriften erst ab vier Ausgaben automatisch vorgenommen. Rückvergütungen von Bezugsunterbrechungen erfolgen bei Rechnungszahlern grundsätzliche erst mit der nächsten, regulären Rechnungsstellung nach Ende des Unterbrechungszeitraums. Aus Reisebestellscheinen muss die Dauer der Reise, die Heimatanschrift, die Reiseanschrift, die Zustellart und die gewünschte Ausgabe der FR hervorgehen. Nachsendungen erfolgen im Inland zum jeweils gültigen Bezugspreis. Maßgeblich für den Bezugspreis ist die Reiseanschrift. Für Nachsendungen ins Ausland berechnen wir ein zusätzliches Nachsendeentgelt.

9. Zustellmängel sind sofort zu reklamieren. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden des Verlages oder infolge von höherer Gewalt eintreten, wird nicht gehaftet. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verlags auf den Wert der nicht gelieferten Ausgaben, basierend auf dem für das Abonnement gültigen Preises, beschränkt. Der Verlag behält sich bei gekündigten oder befristeten Abonnements das Recht vor, den Ersatz in Form von unentgeltlicher Lieferverlängerung zu leisten.  Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende FR-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.

10. Die für die Abonnementsführung gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Mit der Trägerzustellung der Zeitung haben wir lokale Zustellgesellschaften beauftragt. Zu diesem Zweck geben wir Name, Lieferanschrift und Zustellobjekt an die entsprechende Zustellgesellschaft weiter. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH und ausgewählte Partner Werbung zu interessanten Produkten per E-Mail, Post und Telefon zukommen lässt. Diese Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise schriftlich widerrufen werden.

11. Die Übertragung des Abonnements durch den Besteller an Dritte bedarf der Zustimmung der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH. Gleiches gilt für den Weiterverkauf von Abonnements.

12. Sitz des Verlages ist die Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH – Verlag der Frankfurter Rundschau – in Frankfurt am Main. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

13.Sollten Bestimmungen dieser Bezugsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung auf Basis der gesetzlichen Grundlage anzuwenden.

FRANKFURTER RUNDSCHAU

Vertriebsleitung                                                                       Stand:01/2009    

 

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