Allgemeine Geschäftsbedingungen / Bezugsbedingungen

1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig im Verlag eingegangen ist. Sofern möglich erfolgt die Lieferung im Inland per Trägerzustellung, ansonsten auf dem Postweg. Der Verlag behält sich vor, die Zustellart jederzeit zu ändern.

2. Der Vertrag kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Lieferung, zustande. Mit Zustandekommen des Abonnementvertrages sind Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Der Verlag ist berechtigt, Abonnementbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Der Bezugspreis enthält die Zustellung sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer und ist im Voraus zu entrichten. Ein Direktinkasso ist nicht möglich. Der Verlag behält sich bei bestimmten Abonnementformen vor, die möglichen Zahlungswege einzuschränken.

4. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Zur Bekanntmachung einer Bezugspreiserhöhung genügt die einmalige Veröffentlichung der neuen Bezugspreise in der Frankfurter Rundschau.

5. Die Bestellung eines Abonnements zum ermäßigten Bezugspreis für Studenten, Schüler ab dem 10. Schuljahr, Auszubildenden und Wehr-/Zivildienstleistende ist nur unter Vorlage eines aktuell gültigen, offiziellen Nachweises (Immatrikulationsbescheinigung o.ä.) möglich. Folgenachweise sind stets unaufgefordert zeitnah dem Verlag vorzulegen. Liegt kein gültiger Nachweis vor ist der Verlag berechtigt, dem Abonnenten den vollen Bezugspreis zu berechnen.

6. Sofern es sich nicht um eine vorab zeitlich befristete Abonnementform handelt läuft der Abonnementvertrag auf unbestimmte Zeit. Die Vertragskündigung ist nur schriftlich zum Monatsletzten möglich. Diese muss bis zum letzten Kalendertag des Vormonats, an welchem die Kündigung wirksam werden soll, im Verlag eingegangen sein. Verspätet eingegangene Kündigungen können erst zum darauffolgenden Monatsende berücksichtigt werden. Eine Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich. Bei Aktionsabonnements ist die Kündigung frühestens zum Ende des Aktionslieferzeitraums möglich.

7. Die termingerechte Bearbeitung von Änderungen (Umzug, Bezugsunterbrechung etc.) ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 7 Tage vorher im Verlag eingegangen ist. Bei Abonnements mit Laufzeitverpflichtung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um den Zeitraum der Bezugsunterbrechung. Für Bezugsunterbrechungen werden Gutschriften erst ab vier Ausgaben automatisch vorgenommen. Rückvergütungen erfolgen bei Rechnungszahlern grundsätzliche erst mit der nächsten regulären Rechnungsstellung nach Ende des Unterbrechungszeitraums. Bei Reisenachsendungsaufträgen liefert der Verlag, sofern nicht vom Abonnenten anders mitgeteilt, die Ausgabe mit der voraussichtlich kürzesten Versandlaufzeit unter Verwendung des für die Reiseanschrift schnellsten Versandwegs. Nachsendungen erfolgen im Inland zum jeweils gültigen Bezugspreis. Maßgeblich für den Bezugspreis ist die Reiseanschrift. Für Nachsendungen ins Ausland berechnet der Verlag ein zusätzliches Nachsendeentgelt.

8. Zustellmängel sind sofort zu reklamieren. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden des Verlages oder infolge von höherer Gewalt eintreten, wird nicht gehaftet. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verlags auf den Wert der nicht gelieferten Ausgaben, basierend auf dem für das Abonnement gültigen Preises, beschränkt. Der Verlag behält sich bei gekündigten oder befristeten Abonnements das Recht vor, den Ersatz in Form von unentgeltlicher Lieferverlängerung zu leisten.  Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.


9. Die Übertragung des Abonnements sowie ein Weiterverkauf durch den Besteller an Dritte bedarf der Zustimmung des Verlags. Ein Abonnementübertragungsauftrag inkl. aller daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten ist grundsätzlich schriftlich an den Verlag zu senden und bedarf der Unterschriften beider Abonnenten. Die Zustimmung des Verlags wird durch Ausführung der Änderung erteilt.

10. Sitz des Verlages (Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH – Verlag der Frankfurter Rundschau) ist Frankfurt am Main. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

 

Datenschutz



11. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Mit der Trägerzustellung der Zeitung werden lokale Zustellgesellschaften beauftragt. Zu diesem Zweck erfolgt eine Übermittlung der Adressdaten sowie der zur Ausführung notwendigen Lieferinformationen an das Zustellunternehmen.

12. Die Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH erhebt, verarbeitet und speichert Abonnentendaten zur Auftragsabwicklung, Pflege der laufenden Kundenbeziehung sowie zum postalischen Versand von Informationen zu Angeboten und Dienstleistungen. Darüber hinaus ermöglicht der Verlag namhaften Unternehmen und Institutionen, dem Abonnenten im Rahmen der werblichen Ansprache Informationen und Angebote auf dem Postweg zukommen zu lassen. Die Daten werden Dritten nicht direkt zugänglich gemacht und stets nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Mit der technischen Durchführung der Datenverarbeitung  werden teilweise externe Dienstleister beauftragt. Die Verwendung der Daten durch den Verlag oder Dritter für Werbezwecke kann jederzeit ganz oder teilweise widersprochen werden.

13. Der Verlag informiert seine Kunden auch telefonisch oder per E-Mail über eigene interessante Angebote und Dienstleistungen, sofern hierfür vorab eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt ist. Mit der Durchführung  werden teilweise externe Dienstleister beauftragt. Diese Einwilligungen können jederzeit ganz oder teilweise vom Kunden widerrufen werden.


14. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung auf Basis der gesetzlichen Grundlage anzuwenden.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (bei telefonischer Bestellung innerhalb eines Monats) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main, 60266 Frankfurt am Main.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. – Ende der Widerrufsbelehrung –

Bitte beachten Sie, dass bei schriftlichen oder online bestellten Abonnements, bei denen der Abonnementspreis bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit unter 200 Euro liegt, kein Widerrufsrecht besteht.

Stand: 11/2010

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